Interpellation: Indiskretionen in der Exekutive
Eingereicht am 18.01.2021:
Im November und Dezember vergangenen Jahres wurden in zwei Fällen Drittpersonen mit Informationen versorgt, deren Inhalt eine laufende Untersuchung, im Zusammenhang mit dem Kommandanten der Stadtpolizei Grenchen, beeinflussen sollte. Ziel war es, die Glaubwürdigkeit des Chefbeamten zu diskreditieren. In der Folge kam es zu Publikationen auf div. Kommunikationsträgern, die die Privatsphäre des Spitzenbeamten auf eine bedenkliche Art und Weise verletzte.
Aufgrund der Faktenlage muss davon ausgegangen werden, dass (auch) Mitglieder des Gemeinderates am Ursprung dieser Aktionen standen. Aus diesen Gründen stellen sich für mich folgende Fragen:
- Sind bei der Verbreitung von Informationen an Dritte, die u.a. auch Gegenstand von Traktanden im Rahmen von gemeinderätlichen Kommissionssitzungen waren, Bestimmungen das Amtsgeheimnis betreffend verletzt worden? Falls ja, warum verzichtete man darauf, den Rechtsweg zu begehen?
- Abgesehen von allfällig rechtlichen Vergehen, sind solche Aktionen als beispiellos beschämend zu bezeichnen. Sie sind einer politischen Exekutivbehörde unwürdig und schädigen deren Ruf nachhaltig. Warum wurden diese Vorfälle nie im Gemeinderat thematisiert, obwohl nach entsprechenden Publikationen ein öffentliches Interesse bestand bzw. besteht?
- In der Stadtverwaltung ist die Fluktuation im oberen Kader verhältnismässig hoch. Dies wirft Fragen auf. Entsprechend ist es unakzeptabel, wenn Chefbeamte – nur weil sie nicht den Interessen einzelner Mitglieder der Politbehörde entsprechen – mittels solcher „Aktionen“ diskreditiert werden. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um solche Ereignisse künftig zu vermeiden?
Dani Hafner, Gemeinderat